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Maßschuhe & Orthopädische Schuhe

Das Wichtigste in aller Kürze:

  • Orthopädische Schuhe helfen bei krankheitsbedingten Formveränderungen der Füße
  • Verordnet werden sie i.d.Regel durch einen Arzt für Orthopädie, wenn Einlagen und Schuhzurichtungen nicht mehr ausreichen
  • Krankenkassen müssen die Leistung vorweg nach einem Kostenvoranschlag genehmigen
  • Eine Gebrauchsgegenstandsanteil, der in etwa den Kosten eines Konfektionsschuhs entspricht, muss selbst gezahlt werden
  • Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin, bevor Sie mit Ihren Fragen zu uns kommen

Jeder Maßschuh ist im weiteren Sinne auch ein orthopädischer Schuh, weil wir natürlich auf die Eigenheiten der Füße beim Leistenbau Rücksicht nehmen. Bei Trittfest bauen wir auch Maßschuhe immer mit einem individuellen Fußbett, was leicht ersetzt werden kann und bei Fußveränderungen auch modifiziert werden kann. Da ein individuell hergestellter Schuh schon eine Investition darstellt, lohnt es sich u.U. auch über einen Schuh aus unserem Maßkonfektionssortiment nachzudenken.

Orthopädische Schuhe sind Hilfsmittel, die von den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern finanziert werden. Sie werden in der Regel vom Arzt für Orthopädie für notwendig befunden und verordnet. Bevor Schuhe angefertigt werden, müssen wir allerdings zunächst einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen. Im Zuge der Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen wird dieser von den Krankenkassen geprüft und nicht immer bewilligt. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann jedoch Einspruch erhoben werden, der auch Aussicht auf Erfolg hat!

Die Krankenkassen übernehmen dann die Kosten – allerdings zahlen die unterschiedlichen Kassen für die gleiche Leistung sehr unterschiedlich – es gibt keine einheitlichen Preislisten, unsere Berufsverbände müssen mit vielen Kassen Einzelverträge abschließen, was für uns zu einem enormen Bürokratieaufwand geführt hat!

Die Patienten zahlen lediglich einen Eigenanteil, der dem Kaufpreis für Konfektionsschuhe in etwa entspricht. Neben der Rezeptgebühr von 10 € sind das im Moment für Straßenschuhe 76 € und für Hausschuhe 40 €. Je nach Ausführung und bei Sonderwünschen, was Material oder Machart angeht, erhöhen sich die Zuzahlungen für den Patienten – das muss dann im Einzelfall vereinbart werden. Da wir zu den wenigen Werkstätten gehören, die noch eine eigene Schäftemacherei betreiben, können wir natürlich auf Ihre Wünsche sehr individuell eingehen.

Sie müssen nicht mit einem Paar Schuhen auskommen: Als Erstversorgung sieht der Gesetzgeber zwei Paar Straßenschuhe und ein Paar Hausschuhe vor. Die Schuhe können dann nach zwei Jahren ersetzt werden, die Hausschuhe sollten vier Jahre halten. Treiben Sie Sport in einem Verein? Dann lassen Sie sich orthopädische Turnschuhe verschreiben – Menschen mit Fußproblemen sollen hier nicht benachteiligt werden!

Für den Nassbereich können wir Badeschuhe anbieten.

Orthopädische Schuhe werden – wie alle Hilfsmittel – im Gegensatz zu den Heilmitteln nicht zu dem ärztlichen Verschreibungskontingent gezählt. Viele Ärzte wissen das nicht und sind Ihnen sicherlich für einen entsprechenden Hinweis dankbar.

Falls Sie also glauben, dass bei Ihnen ein Bedarf an orthopädischen Schuhen besteht, wenden Sie sich entweder an Ihren Facharzt für Orthopädie oder an eine Werkstatt für Orthopädieschuhtechnik, in der Sie sich zunächst einmal über infrage kommende Möglichkeiten informieren können. Wenn Sie dann die entsprechende Verordnung in der Hand haben, schauen Sie sich ruhig um und lassen Sie sich Schuhe zeigen, die in unterschiedlichen Werkstätten hergestellt werden – Sie werden schnell erkennen, wo Sie mit Ihren speziellen Ansprüchen und Bedürfnissen am besten aufgehoben sind.

Ihre Fragen beantworten wir gern – nehmen Sie mit telefonisch oder per Mail Kontakt auf!

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